Uran im Trinkwasser |
Trotz der nachgewiesenen toxischen Wirkung des Elements Uran existiert weder in der Trinkwasser- noch in der Mineralwasserverordnung ein Grenzwert für Uran. Lediglich für als „Säuglings“-Mineralwasser deklariertes Flaschenwasser muss der Grenzwert von 2 µg pro Liter eingehalten werden. Nachdem 2005 die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Leitwert von 15 μg/l (Mikrogramm pr Liter) Uran festgelegt hat, bezieht auch das Umweltbundesamt Stellung: „Es ist die Pflicht der Gesundheitsämter und Wasserversorgungsunternehmen, einen Leitwert für Uran von 10 μg/l im Trinkwasser sicherzustellen“. Erstrebenswert seien allerdings 7 μg/l.
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