Kategorie Archive: Trinkwasserverordnung

Das in Deutschland abgegebene Trinkwasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung – TrinkwV – entsprechen und wird regelmäßig nach Vorgaben der TrinkwV untersucht. Dadurch ist eine relativ gute Wasserqualität flächendeckend gewährleistet. Von der Trinkwasserverordnung bisher nicht geregelte und daher auch nicht untersuchte Stoffe können vor allem in Oberflächenwasser, seltener auch im Grundwasser enthalten sein. Mit fortschreitender Analysentechnik und aufgrund diverser Screeninguntersuchungen werden solche Stoffe gelegentlich in Oberflächenwässern und manchmal auch im Trinkwasser gefunden. Ist dies der Fall, erfolgt stets eine Bewertung dieser Stoffe durch das Umweltbundesamt bzw. die Trinkwasserkommission, mit entsprechenden Empfehlungen für die Wasserversorger.

Trinkwasserverordnung 2014

Die Trinkwasser-Verordnung 2011 – trinkwv 2011 – im Überblick Die neue Trinkwasserverordnung wurde im November 2011 eingeführt und ersetzt die Trinkwasserverordnung von 2001. Die Trinkwasserverordnung basiert auf EU-Recht. (Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2012 bereits die 2. Änderung zur neuen Trinkwasserverordnung beschlossen. Allein dies zeigt, wie stark das Thema „Wasserqualität“ und „Wasserversorgung“ diskutiert wird, und dass bei den Politikern durchaus ein gewisses Problembewusstsein besteht).
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Wasseranalyse Trinkwasser

In § 1 der deutschen Trinkwasserverordnung heißt es: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.“ Die Konsequenz: Trinkwasser in Deutschland wird ständig kontrolliert und darf eine Vielzahl festgelegter Grenzwerte nicht überschreiten.
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